„Digital Omnibus“: Zwischen Datenschutz und digitalem Wettbewerb
von Lucas Schrefler, LL.B.
Die Europäische Union will ihre digitalen Regelungen vereinfachen. Mit den Überlegungen hinsichtlich des „Digital Omnibus“ stehen Regelungen für Cookies, die Verarbeitung von Nutzerdaten und die Messung digitaler Werbereichweiten zur Diskussion. Die geplanten Änderungen könnten insbesondere für europäische Medienunternehmen weitreichende Folgen haben.
Was ist der „Digital Omnibus“?
Mit dem „Digital Omnibus“ verfolgt die europäische Kommission das Ziel, bestehende europäische Digitalregelungen zu vereinfachen und vor allem besser aufeinander abzustimmen. Dadurch sollen rechtliche Unsicherheiten von Unternehmen reduziert werden, ohne dass der Schutz personenbezogener Daten grundsätzlich aufgegeben wird.
Im Fokus stehen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von Cookies und vergleichbaren Technologien. Es geht demnach um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Nutzerdaten verarbeitet werden dürfen und wann dafür eine Einwilligung erforderlich ist.
Was soll sich ändern?
Besonders umstritten sind die Artikel 88a und 88b DSGVO. Während Artikel 88a die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Endgeräten regeln sollen, befasst sich Artikel 88b mit der automatisierten und maschinenlesbaren Übermittlung von Datenschutzentscheidungen der Nutzer, beispielsweise Einwilligungen oder Widersprüchen.
Diese Regeln betreffen damit auch die digitale Reichweitenmessung. Medienunternehmer und Werbetreibende sind darauf angewiesen, nachvollziehen zu können, wie viele Menschen die digitalen Angebote nutzen und wie sich ihre Reichweiten verhalten. Die geplanten Änderungen könnten die Möglichkeit zur Reichweitenmessung jedoch erheblich einschränken. Es ist fraglich, wie künftig ohne ausdrückliche Einwilligung eine Messung zulässig sein sollen bzw. welche Anforderungen an die Verarbeitung und Weitergabe der erhobenen Daten gestellt werden.
Die Diskussion betrifft nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Frage, ob unabhängige Messsysteme weiterhin unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten können. Gerade große internationale Plattformen haben häufig eigene Datenbestände und geschlossene digitale Ökosysteme, während beispielsweise unabhängige Medienanbieter stärker auf transparente und vergleichbare Messstandards angewiesen.
Welche Auswirkungen könnten die geplanten Änderungen auf Österreich haben?
Gerade für den österreichischen Medien- und Werbemarkt ist diese Entwicklung relevant. Österreich verfügt mit der Österreichischen Webanalyse (ÖWA) und der AGTT-Messung aktuell über etablierte Verfahren zur Bestimmung digitaler Reichweiten. Sollten die europäischen Regelungen die Erhebung und Ausweitung von Nutzungsdaten künftig stärker einschränken, könnten sich diese Messsysteme verändern. Die konkreten Auswirkungen hängen allerdings von der endgültigen Ausgestaltung der europäischen Vorschriften ab. Das Gesetzgebungsverfahren ist hier jedoch noch nicht abgeschlossen.
Fest steht jedoch, dass die Ausgestaltung der neuen Regelungen für die Zukunft der unabhängigen digitalen Reichweitenmessung von Bedeutung sein wird. Für österreichische Medienunternehmen wird insbesondere entscheidend sein, ob ihre Reichweite weiterhin zuverlässig und unabhängig gemessen werden kann, wenn sich die Regularien erschweren. Gerade große Plattformen könnten durch eigene Datenbestände gegenüber unabhängigen europäischen Medienanbietern einen Wettbewerbsvorteil erhalten.




