Anti-SLAPP in der Praxis: Freispruch für Anna Thalhammer
Anna Thalhammer, Chefredakteurin des Nachrichtenmagazins profil, wurde in einem Privatanklageverfahren wegen übler Nachrede freigesprochen. Auslöser war ein einziges „Jup” unter dem Social-Media-Posting eines Investigativjournalisten, das zu mehreren Gerichtsverfahren führte. Vertreten wurde sie von Dr. Michael Borsky. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Einordnung von Michael Borsky
Eine bekannte Chefredakteurin teilt das Posting eines Investigativjournalisten und kommentiert mit „Jup”. Eine typische Social-Media-Interaktion, fast schon banal. Dennoch führt sie zu mehreren Gerichtsverfahren und einer Privatanklage (ein Strafverfahren!) wegen übler Nachrede.
Und darin liegt das Problem.
Kleinste Meinungsäußerungen werden dazu missbraucht, um Journalist:innen mit Klagen einzudecken. Es werden Unterlassungsaufträge erwirkt, Privatanklagen erhoben, Entschädigungen begehrt, Veröffentlichungen erzwungen und die Datenschutzbehörde angerufen.
Der eigentliche Sinn, Persönlichkeitsrechte zu wahren, tritt dabei erkennbar völlig in den Hintergrund. Die Journalist:in hat Dinge geschrieben, die einem nicht passen, und soll jetzt bluten. Der Effekt ist landauf und landab bereits zu beobachten: Stories werden doppelt und dreifach gecheckt, entschärft oder gleich gar nicht gebracht. Nur weil Journalist:innen fürchten müssen, wieder juristisch gequält zu werden. Dieses Micro Harassment ist das neue SLAPP. Nicht mehr Bomben, sondern Nadelstiche. Die Meinungs- und Pressefreiheit wird sturmreif gepikst.
Umso erfreulicher ist das vorliegende Urteil. Die Richterin hat sich alles geduldig angehört und dem Gestichel einen Riegel vorgeschoben. Auch der Gesetzgeber hat das Problem erkannt: Mit der Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie im kürzlich präsentierten Medienpaket wird ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Michael Borsky




