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Honorar
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In einem kostenpflichtigen Erstgespräch eruieren wir gemeinsam wie wir Sie optimal unterstützen können. Das Erstgespräch kann online oder in unseren Büroräumlichkeiten in Wien stattfinden. Insofern danach eine Zusammenarbeit zu Stande kommt, vereinbaren wir eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Abrechnungsmethode.
Es gibt für Rechtsanwält∙innen unterschiedliche Abrechnungsmethoden. Allgemeine Informationen finden Sie in der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) herausgegebenen Broschüre „Mein Recht ist kostbar“.
Das Honorar kann nach den gesetzlich vorgesehenen Tarifmethoden erfolgen, die sich aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), in den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und im Notariatstarifgesetz (NTG) ergeben.
Bei im Voraus gut einschätzbarem Aufwand, kann die Abrechnung auch mittels einer Pauschale erfolgen.
Die transparenteste Abrechnungsmethode ist der Stundensatz, der abhängig von der konkreten Tätigkeit festgelegt wird.
Unabhängig von der Abrechnungsmethode ist selbstständig für die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung zu sorgen. Insoweit die Deckungsanfrage/-abrechnung durch die Kanzlei erfolgen soll, handelt es sich dabei um eine kostenpflichtige Leistung.