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FAQ
Häufig gestellte Fragen
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Wie läuft eine anwaltliche Erstberatung bei Ihnen ab?
In der Erstberatung nehmen wir uns Zeit, Ihre rechtliche Situation genau zu verstehen. Sie schildern Ihr Anliegen, wir analysieren gemeinsam die Ausgangslage und zeigen mögliche rechtliche Wege und Strategien auf. Dabei klären wir auch, welche Unterlagen sinnvoll sind und welche nächsten Schritte sich anbieten. Die Beratung kann je nach Wunsch persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden – diskret, lösungsorientiert und auf Augenhöhe.
Was kostet eine rechtliche Beratung oder Vertretung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder dem Autonomen Honorarkriterienkatalog (AHK), in vielen Fällen bieten wir aber auch Pauschalhonorare oder individuelle Vereinbarungen an – insbesondere bei längerfristiger Begleitung. Im Erstgespräch informieren wir Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und klären auch, ob z. B. Rechtsschutzversicherung oder Verfahrenshilfe in Frage kommen.
Wie kurzfristig kann ich einen Termin bekommen?
In dringenden Fällen – etwa bei Fristablauf, Kündigung oder akuter medialer Berichterstattung – bemühen wir uns, Ihnen innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen Termin anzubieten. Für weniger zeitkritische Anliegen vergeben wir in der Regel Termine innerhalb von ein bis zwei Wochen. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder telefonisch während der Öffnungszeiten.
Vertreten Sie auch außerhalb von Wien?
Ja, wir sind in ganz Österreich tätig. Verfahren vor Gerichten und Behörden begleiten wir bundesweit. Viele Anliegen lassen sich auch digital oder telefonisch klären, sodass kein persönlicher Termin erforderlich ist. Bei Bedarf reisen wir für Verhandlungen oder Mediationen selbstverständlich auch zu Ihnen.
Ich habe Diskriminierung erlebt – was kann ich tun?
Zunächst ist es wichtig, Beweise zu sichern – etwa durch E-Mails, Screenshots oder Zeug:innen. Wir helfen Ihnen, den Vorfall rechtlich einzuordnen, Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) oder anderen Vorschriften zu prüfen und durchzusetzen. Auch begleitende Schritte wie Beschwerdeverfahren oder mediale Kommunikation können wir mit Ihnen gemeinsam gestalten. Wichtig: In vielen Fällen gibt es kurze Fristen – melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns.
Was bedeutet Diskriminierung im rechtlichen Sinn?
Diskriminierung liegt rechtlich vor, wenn eine Person aufgrund eines geschützten Merkmals – etwa Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung – benachteiligt wird. Das gilt sowohl für direkte Benachteiligung (z. B. Ablehnung wegen Herkunft) als auch für indirekte Diskriminierung (z. B. scheinbar neutrale Regeln, die bestimmte Gruppen ausschließen). Wir beraten Sie zur rechtlichen Einordnung und zu Ihren Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Welche Rechte habe ich als Opfer in einem Strafverfahren?
Als Opfer haben Sie umfassende Rechte: Sie können Akteneinsicht beantragen, sich durch eine Rechtsvertretung begleiten lassen, Schadenersatzansprüche geltend machen oder als Privatbeteiligte:r auftreten. In bestimmten Fällen – etwa bei sexualisierter Gewalt oder häuslicher Gewalt – stehen Ihnen besondere Schutzrechte zu. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Stimme im Verfahren zu erheben und Ihre Rechte effektiv zu nutzen.
Begleiten Sie auch in heiklen Verfahren, z. B. bei sexualisierter Gewalt?
Ja, wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung sensibler Verfahren – insbesondere bei sexualisierter, häuslicher oder institutioneller Gewalt.
Wir arbeiten dabei traumasensibel, mit viel Fingerspitzengefühl und in enger Abstimmung mit psychosozialen Unterstützungsangeboten. Unser Ziel: Sie juristisch zu stärken und in belastenden Verfahren gut abzusichern.
Ich wurde gekündigt – was soll ich jetzt tun?
Wichtig ist, schnell zu handeln: Eine Anfechtung muss meist innerhalb weniger Wochen erfolgen. Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung rechtlich wirksam war, ob Kündigungsschutz besteht (z. B. bei Mutterschutz, Pflegekarenz, Behinderung) und ob Schadenersatz oder andere Ansprüche geltend gemacht werden können. Auch bei Auflösungsvereinbarungen beraten wir Sie zu Ihren Rechten.
Kann ich gegen Mobbing am Arbeitsplatz rechtlich vorgehen?
Ja, Mobbing kann eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten darstellen und arbeitsrechtliche wie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir beraten Sie zur Beweissicherung, begleiten Gespräche mit Arbeitgeber:innen oder Betriebsrat und helfen bei der Geltendmachung von Schadenersatz, Unterlassungsansprüchen oder Kündigungsschutz. Diskretion und psychologische Sensibilität sind uns dabei besonders wichtig.
Unterstützen Sie auch bei Dienstverträgen oder Auflösungsvereinbarungen?
Selbstverständlich. Wir prüfen, gestalten oder verhandeln Ihre Arbeitsverträge, Werkverträge oder freien Dienstverträge. Auch bei der Beendigung von Dienstverhältnissen – ob einvernehmlich oder streitig – sorgen wir für rechtliche Absicherung und faire Bedingungen. Dabei achten wir auf klare Formulierungen, etwaige Abfertigungsansprüche und Sperrfristen.
Jemand hat Unwahrheiten über mich im Internet verbreitet – was kann ich tun?
Falsche Tatsachenbehauptungen, üble Nachrede oder Kreditschädigung können rechtlich verfolgt werden – zivilrechtlich durch Unterlassungs- und Schadenersatzklagen, aber auch strafrechtlich. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung (Screenshots, Archivierungen), prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese gezielt durch – auch gegenüber Plattformen oder Medien.
Wie kann ich mich gegen Hasspostings oder Cybermobbing wehren?
Hass im Netz ist strafbar – z. B. als Beleidigung, gefährliche Drohung oder Verhetzung. Wir helfen Ihnen, rechtlich dagegen vorzugehen: durch Anzeigenerstattung, einstweilige Verfügungen, Löschanträge oder medienrechtliche Klagen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie auch präventiv – etwa durch Schulungen, Krisenkommunikation und medienrechtliche Beratung.
Bieten Sie Schulungen zu Social Media-Recht oder Medienethik an?
Ja, wir bieten praxisnahe Schulungen und Workshops zu rechtlichen Fragen rund um Social Media, Pressefreiheit, Persönlichkeitsrechte und digitale Kommunikation an – für Unternehmen, NGOs, Medienhäuser oder Bildungseinrichtungen. Dabei behandeln wir aktuelle Fälle, rechtliche Fallstricke und Handlungsspielräume im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutzrechten.
Was ist eine externe Beschwerdestelle und brauche ich so etwas in meiner Organisation?
Eine externe Beschwerdestelle ermöglicht es bei diskriminierendem Verhalten oder Machtmissbrauch strukturiert und sicher etwa im Rahmen von internen Ermittlungen oder Hinweisgebersystemen (Whistleblowing), vorzugehen. Organisationen sind rechtlich zur Schaffung geeigneter Strukturen verpflichtet. Wir übernehmen diese Funktion als unabhängige Stelle und unterstützen auch bei der Implementierung entsprechender Richtlinien und Prozesse.
Übernehmen Sie auch die Rolle als Vertrauensperson oder externe Ansprechstelle?
Ja, wir stehen Organisationen als externe Vertrauenspersonen zur Verfügung. Unsere Arbeit basiert auf rechtlicher Expertise, Verschwiegenheit, professioneller Dokumentation und einer sensiblen Kommunikation mit allen Beteiligten.