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Externe Anlaufstellen

Es gibt viele Gründe, bestimmte Aufgaben auszulagern: Interessenskonflikte, fehlende interne Ressourcen, Übergangslösungen im Zuge von Umstrukturierungen oder schlicht der Wunsch, sensible Themen mit externer Expertise und professioneller Distanz zu bearbeiten.

RBH steht Ihnen in unterschiedlichen Rollen und Konstellationen als externer Sparringpartner zur Verfügung. Wir begleiten und beraten Unternehmen und Organisationen niederschwellig bei intern bearbeiteten Fällen – insbesondere im Bereich Datenschutzrecht und bei Speak-Up-Fällen. Dabei unterstützen wir bei der rechtlichen Einschätzung, der Strukturierung interner Verfahren, der Qualitätssicherung sowie als zweite Meinung in komplexen oder sensiblen Konstellationen.

Je nach Bedarf übernehmen wir auch klar definierte externe Funktionen – etwa als externe Vertrauensperson oder als unabhängige Ermittlungsstelle bei Speak-Up-Fällen. Ebenso stehen wir Ihnen im Datenschutzrecht als externer Datenschutzbeauftragter sowie als externer EU-Vertreter gemäß Art. 27 DSGVO zur Verfügung. In all diesen Funktionen verbinden wir juristische Präzision mit einem klaren Verständnis für interne Abläufe und organisatorische Anforderungen.

© Rest Borsky Hofbauer Rechtsanwält:innen OG