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Freispruch, Erinnerungslücken und die Grenzen der Gerichtsberichterstattung

Der Freispruch im medial aufgegriffenen Verfahren nach einer Halloweenparty wirft grundlegende Fragen auf.
Unsere Mandantin schilderte von Beginn an Erinnerungslücken infolge massiver Alkoholisierung und den Verdacht, in einem Zustand besonderer Verletzlichkeit ausgenützt worden zu sein. Ein Gutachten bestätigte die erhebliche Alkoholisierung, verneinte allerdings eine Wehrlosigkeit im juristischen Sinn. Die Staatsanwaltschaft Wien entschied daher ein anderes Delikt anzuklagen. Eine Entscheidung, die letztlich unserer Mandantin indirekt zur Last gelegt wurde. Zugleich zeigt der Fall, wie häufig fragmentierte Erinnerungen vorschnell gegen Betroffene gewertet werden, obwohl sie ein typisches Merkmal belastender Erfahrungen sind. Er macht auch deutlich, wie begrenzt der Erkenntniswert öffentlicher Berichterstattung ist, wenn zentrale Teile der Beweisaufnahme – wie die Aussage der Betroffenen – nicht öffentlich stattfinden.
Der Freispruch ist zu respektieren. Offene Fragen zur Qualität der Ermittlungen und zur Bewertung der Situation einer stark alkoholisierten Person bleiben jedoch bestehen.