Häusliche Gewalt vor Gericht: Wenn das Schweigen der Opfer zum Freispruch führt
Ein Fall aus unserer Praxis
Häusliche Gewalt endet vor Gericht nicht immer mit einer Verurteilung – auch wenn Verletzungen dokumentiert sind. Der Standard berichtet in einer aktuellen Gerichtsreportage über zwei Verfahren wegen fortgesetzter Gewaltausübung (§ 107b StGB) am Straflandesgericht Wien, bei denen sich Ehefrauen aus Angst, Loyalität oder unter Druck weigerten, gegen ihre Partner auszusagen – mit der Folge, dass beide Männer vom Gewaltvorwurf freigesprochen wurden.
In einem der beiden Fälle war unsere Kollegin Mag. Nada Mohamed als Privatbeteiligtenvertreterin tätig. Sie begleitete die Zeuginnen durch das Verfahren und versuchte, ihre Mandantin trotz des von außen ausgeübten Drucks zu einer Aussage zu bewegen. Der Artikel zeigt eindrücklich, wie strukturelle Hürden – von wirtschaftlicher Abhängigkeit bis zu familiärem Druck – Opfer häuslicher Gewalt auch im Gerichtssaal noch zum Schweigen bringen können.
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