„Die Plage mit den Klagen“: Warum SLAPP-Klagen uns alle betreffen
Blogartikel
Ein „Like“. Ein geteilter Beitrag. Ein kritischer Kommentar unter einem Zeitungsartikel. Was im digitalen Alltag oft ein Sekundenbruchteil ist, kann für die Verfasser:innen im schlimmsten Fall zu jahrelangen, kostspieligen Gerichtsverfahren führen – nicht, weil sie etwas Falsches behauptet hätten, sondern weil jemand mit tiefen Taschen sie zum Schweigen bringen will. Genau darum ging es bei einem der meistdiskutierten Panels der diesjährigen „Langen Nacht des Journalismus“ in Wien.
Ein Abend für den Journalismus
Rund 800 Gäste feierten am 8. Juli die bereits dritte Auflage der „Langen Nacht des Journalismus“, organisiert vom fjum – forum journalismus und medien. Zwischen Talks und Performances kamen Redakteur:innen von verschiedenen Medienhäusern zusammen.

(c) Karo Pernegger
Eines der Panels widmete sich einem Thema, das juristisch komplex, gesellschaftlich aber hochaktuell ist: der wachsenden Zahl von SLAPP-Klagen. Unser Partner Michael Borsky, spezialisiert auf Medienrecht, diskutierte gemeinsam mit der profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer und der Rechtsanwältin Maria Windhager darüber, wie solche Klagen eingesetzt werden – und was das für die Pressefreiheit bedeutet.
Was sind SLAPP-Klagen überhaupt?
SLAPP steht für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ – strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung, im Deutschen auch Einschüchterungsklagen genannt. Der entscheidende Punkt: Es geht bei ihnen selten darum, vor Gericht recht zu bekommen. Es geht darum, die geklagte Person – meist einzelne Journalist:innen, Aktivist:innen oder eine kleine Redaktion – mit Prozesskosten, Zeitaufwand und psychischem Druck zu zermürben, bis kritische Berichterstattung eingestellt wird. Ein „David“ steht dabei oft einem finanzstarken „Goliath“ gegenüber, der es sich leisten kann, über Jahre zu prozessieren, selbst wenn die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat.
International rückte das Thema vor allem durch die Ermordung der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia 2017 in den Fokus. Sie hatte über Korruption und Geldwäsche recherchiert und sah sich zu Lebzeiten mit zahlreichen Klagen konfrontiert. Ihr Tod gilt als einer der Auslöser für die Entwicklung eines europäischen Anti-SLAPP-Regimes.
Die Rechtslage: Europa handelt, Österreich hinkt
Im Mai 2024 trat die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2024/1069) in Kraft. Sie gibt Betroffenen etwa das Recht, offensichtlich unbegründete Klagen in einem beschleunigten Verfahren abweisen zu lassen – mit der Folge, dass die klagende Seite dann die Verfahrenskosten der Gegenseite tragen muss. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht lief im Mai 2026 aus. Ein Gesetzesentwurf lag zu diesem Zeitpunkt in Österreich zwar vor, befand sich aber noch in Abstimmung – strittig war unter anderem, ob auch rein nationale Fälle erfasst werden sollen, wie es Expert:innen und Betroffene seit Langem fordern.
Diese Frage ist alles andere als akademisch: Laut einem Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) wurden zwischen 2010 und 2024 europaweit über 1.300 SLAPP-Fälle dokumentiert – mehr als 90 Prozent davon rein innerstaatlicher Natur. Für Österreich wurden im selben Zeitraum 23 Fälle registriert, wobei von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen ist. Journalist:innen sind die am häufigsten betroffene Gruppe, gefolgt von Medienunternehmen und zivilgesellschaftlichen Aktivist:innen.
Nicht jede Klage ist eine SLAPP-Klage
So wichtig der Schutz vor Einschüchterungsklagen ist – die Debatte darf nicht einseitig geführt werden. Auch Journalist:innen und Aktivist:innen können mit ihrer Berichterstattung Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, etwa durch unrichtige Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Vorverurteilungen. Wer sich dagegen zur Wehr setzt, nimmt lediglich ein legitimes Recht in Anspruch.

(c) Karo Pernegger
Michael Borsky hat diese differenzierte Sichtweise kürzlich auch in seinem Gastbeitrag im KURIER vertieft: Nicht jede Klage gegen eine Journalist:in oder eine Aktivist:in ist automatisch missbräuchlich – entscheidend ist, ob eine Klage der tatsächlichen Rechtsdurchsetzung dient oder primär dazu eingesetzt wird, unliebsame Berichterstattung zu unterbinden. Genau hier liegt die eigentliche Herausforderung für Gerichte, Gesetzgebende und die betroffenen Medienschaffenden selbst: die im Einzelfall oft schmale Grenze zwischen legitimer Rechtsverteidigung und strategischer Einschüchterung zu erkennen.
Warum das nicht nur Journalist:innen betrifft
Die Diskussion am Panel machte deutlich: In einer Zeit, in der sich Informationen über Social Media in Sekunden verbreiten und öffentliche Debatten zunehmend digital stattfinden, verschwimmt die Grenze zwischen professioneller Berichterstattung und privater Meinungsäußerung. Wer einen Beitrag teilt, kommentiert oder mit „Gefällt mir“ markiert, beteiligt sich am öffentlichen Diskurs – und kann theoretisch ebenso ins Visier geraten wie eine Redaktion. Der Schutz der Meinungsfreiheit ist damit längst keine Frage mehr, die nur Medienschaffende betrifft, sondern eine, die uns alle als aktive oder passive Teilnehmer:innen der digitalen Öffentlichkeit angeht.

(c) Karo Pernegger
Drei Praxistipps aus dem Medienrecht
Für alle, die selbst Inhalte veröffentlichen – ob professionell oder privat – hat Michael Borsky drei konkrete Empfehlungen mitgegeben, mit denen sich das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen von vornherein reduzieren lässt:
- Dokumentation: Sachverhalte nachvollziehbar und mit Zeitstempel festhalten.
- Sorgfältige Recherche und Fact-Checking: Informationen vor der Veröffentlichung prüfen und Quellen absichern.
- Stellungnahme einholen: Betroffene rechtzeitig kontaktieren und ihnen ausreichend Zeit für eine Reaktion einräumen.
Diese drei Punkte ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall, sie schaffen aber eine solide Grundlage, um im Ernstfall belastbar argumentieren zu können.
Fazit
Solange die gesetzliche Umsetzung in Österreich aussteht, bleibt die sorgfältige eigene Vorbereitung der wirksamste Schutz gegen Einschüchterungsklagen. Als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise im Medienrecht verfolgen wir die weitere Entwicklung der Anti-SLAPP-Gesetzgebung genau und beraten Medienschaffende, Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen dazu, wie sie sich rechtlich absichern können.
Ein herzliches Dankeschön geht an das fjum – forum journalismus und medien für die Einladung und für die gelungene Organisation sowie an Anna Thalhammer, Maria Windhager und alle Mitwirkenden für den offenen und wichtigen Austausch.



