Warum es heikel ist, einen verurteilten Verleger auch namentlich zu nennen
Interview
Auch bei rechtskräftigen Verurteilungen ist die namentliche Nennung in Medien rechtlich sensibel und kann Persönlichkeitsrechte verletzen.
Rechtsanwältin Margot Rest betont, dass stets eine sorgfältige Interessenabwägung darüber, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse die Identitätsnennung tatsächlich rechtfertigt, erforderlich ist.
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